Pickerlüberprüfung bis 2,8t
§57a-Überprüfung PKW / NFZ (bis 2,8t)
Die §57a-Überprüfung ist die wichtigste, gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung von Kraftfahrzeugen in Österreich. Die regelmäßige Pickerlüberprüfung hat den Zweck, die Betriebs- und Verkehrssicherheit sowie Umweltverträglichkeit des Fahrzeugs zu gewährleisten.
In Österreich müssen PKW/Kombi in folgenden Intervallen überprüft werden:
Die erste Überprüfung 3 Jahre nach Erstzulassung, die zweite Prüfung weitere 2 Jahre später und danach im jährlichen Intervall.
Die Überprüfung kann frühestens einen Monat vor, muss jedoch spätestens zum Ende des vierten Monats nach dem auf der Plakette vermerkten Monat erfolgen.
Bei erfolgreicher §57a-Überprüfung wird die weiße oder grüne §57a-Plakette ausgestellt.
Bitte beachten Sie: Die Kosten der Plakette in der Höhe von € 2,30 sind nicht im o.a. Preis inkludiert und werden vor Ort verrechnet.
Dieser Service ist nicht in allen Filialen möglich.
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