Nach erfolgreicher Durchführung der Begutachtung belegt eine Plakette, auf der Ablaufmonat und Ablaufjahr, das Kennzeichen und eine laufende Nummer eingestanzt sind, die bestandene Prüfung.
Ablauf und Umfang der Begutachtung sind genau festgelegt und umfassen eine gründliche Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung aller relevanten Fahrzeugkomponenten.
Die §57a-Begutachtung darf ausschließlich in autorisierten Werkstätten durchgeführt werden, die vorgesehene Einrichtungen verfügen. Für die Durchführung der §57a-Überprüfung müssen die KFZ-Techniker eine entsprechende Schulung mit Erfolg absolviert haben.
Wir übernehmen für alle Automarken die ordentliche Überprüfung gemäß §57a (für PKW bis 2,8t).