Schneekettenpflicht in Österreich
Sie fahren im Winter in die Berge? Je stärker verschneit und je steiler die Straße, desto wahrscheinlicher ist es, dass Schneeketten zum Einsatz kommen sollten. Besonders im alpinen Bereich sind sie unverzichtbar. Eine generelle gesetzliche Verpflichtung zum Anlegen von Schneeketten gibt es allerdings nicht. Trotzdem kann angeordnet werden, dass sie auf bestimmten Straßenabschnitten angelegt werden müssen. Wo und wann sind Schneeketten in Österreich Pflicht? Was gilt es bei der Montage zu beachten? Und welche Strafen drohen, falls die Schneekettenpflicht missachtet wird? Wir haben uns für Sie über die Schneekettenpflicht in Österreich schlau gemacht – und beantworten nachfolgend die wichtigsten Fragen dazu.
Häufig gestellte Fragen zur Schneekettenpflicht in Österreich
Für viele Österreicher sind Schneeketten in der kalten Jahreszeit ständige Begleiter. Vor allem auf schneebedeckten Straßen mit stärkeren Steigungen und Gefällestrecken geben sie den Reifen verlässlich Halt. Im Folgenden präsentieren wir 10 Fragen und 10 Antworten – damit auch Sie umfassend über die österreichische Schneekettenpflicht Bescheid wissen.
1. Woran kann ich die Schneekettenpflicht erkennen?
Ein blaues Verkehrszeichen mit Schneekettensymbol verpflichtet zum Anlegen der Schneeketten. Es bedeutet auch: Ab diesem Zeitpunkt bzw. dieser Örtlichkeit genügt es nicht, diese Hilfsmittel nur mitzuführen.
2. Für welche Fahrzeuge besteht in Österreich Schneekettenpflicht?
Fahrzeuge über 3,5 Tonnen sind zwischen 1. November und 15. April in Österreich zum Mitführen von Schneeketten verpflichtet. Für Pkw unter drei Tonnen gilt diese Mitführpflicht nicht.
Über diese Regelung hinaus ist das Verkehrszeichen mit dem Schneekettensymbol ausschlaggebend und von allen Verkehrsteilnehmern zu berücksichtigen.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Fahrzeuge, ...
- bei denen sich bauartbedingt keine Schneeketten montieren lassen.
- die aufgrund ihrer Bauweise nur auf schneefreien Straßen zum Einsatz kommen.
die im Kraftfahrlinienverkehr unterwegs sind, wie etwa Autobusse.
3. Wann müssen Schneeketten angelegt werden?
Im Zeitraum vom 1. November bis zum 15. April müssen in Österreich Schneeketten angelegt werden, sobald es das entsprechende Verkehrszeichen vorschreibt – und zwar örtlich ab der Position des Schildes, auf mindestens zwei Antriebsrädern.
Sie wissen nicht genau, wie? Gerne zeigen wir Ihnen, wie Sie Schneeketten richtig montieren!
4. Ist es erlaubt, Schneeketten ohne den entsprechenden Hinweis anzulegen?
Es ist zulässig, Schneeketten anzulegen, wenn die Verwendung nicht vorgeschrieben ist – allerdings erst dann, wenn die Straße komplett oder zumindest fast zur Gänze mit Schnee bedeckt ist. So wird sichergestellt, dass die Fahrbahnoberfläche nicht beschädigt wird.
5. Wie schnell darf ich mit angelegten Schneeketten fahren?
Das kommt ganz auf die Herstellerangaben an! Machen Sie sich daher unbedingt mit den jeweils vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten vertraut! Auf keinen Fall sollten Sie mit Schneeketten schneller als 50 km/h fahren.
6. Auf welchen Reifen müssen Schneeketten montiert werden?
Winterreifen, Spikes, Allradantrieb: Grundsätzlich gilt die Pflicht zur Montage von Schneeketten für verschiedene Reifen- und Antriebsarten. Allerdings gibt es diverse Ausnahmen, was eine entsprechende Zusatztafel anzeigt.
Tipp: Welche Reifen an Fahrzeugen mit Allradantrieb mit Schneeketten versehen werden müssen, entnehmen Sie bitte den jeweiligen Fahrzeuginformationen!
7. Muss das Fahrverhalten angepasst werden?
Anders als viele Autofahrer vermuten, verkürzt sich der Bremsweg mit angelegten Schneeketten nicht. Sind Sie auf verschneiter oder gar vereister Fahrbahn unterwegs, ist vor allem beim Bremsen erhöhte Vorsicht geboten.
8. Was gilt es beim Kauf von Schneeketten zu beachten?
Setzen Sie auf Qualitätsprodukte! Als wichtiges Auswahlkriterium beim Schneekettenkauf gilt die ÖNORM V5117 bzw. V5119. Zumindest sollten die Schneeketten offiziell von der EU genehmigt und dementsprechend gekennzeichnet sein.
9. Sind Anfahrhilfen als Schneekettenersatz zulässig?
Anfahrhilfen sind kein Ersatz für Schneeketten. Es handelt sich zwar ebenfalls um einfach zu montierende Reifenvorrichtungen. Allerdings sind diese eher für kurze Fahrstrecken bei geringer Geschwindigkeit gedacht. Sie sind also für Situationen geeignet, in denen man feststeckt – im wahrsten Sinne des Wortes.
10. Welche Strafen drohen bei Missachtung der Schneekettenpflicht in Österreich?
Wer die Schneekettenpflicht auf österreichischen Straßen missachtet, hat mit einer Geldstrafe von 35 Euro zu rechnen. Sollten durch fehlende Schneeketten andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden, sind sogar bis zu 5.000 Euro fällig. Die dementsprechenden Gesetzestexte finden Sie in §§ 7 Abs. 2 und § 102 Abs. 9 KFG sowie § 4 Abs. 7 KDV und § 52 lit. b Z 22 StVO.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an unsere Mitarbeiter in Ihrer Filiale!