Sommer- und Winterreifen unterscheiden sich im Wesentlichen durch ihre Gummimischung und ihr Profil.
Sommerreifen trotzen aufgrund ihrer deutlich härteren Gummimischung den extremen Temperaturen während der heißen Jahreszeit. Das Profil ist durch Längsrillen sowie durch Querrillen gekennzeichnet. Diese leiten bei nasser Fahrbahn Wasser, welches sich am Autoreifen sammelt, unmittelbar wieder ab.
Bei Winterreifen fällt das Material generell weicher aus, wodurch der Reifen selbst bei niedrigen Temperaturen flexibel bleibt. Dies gewährleistet, dass das Fahrzeug auch mit winterlichen Straßenverhältnissen und Schnee zurechtkommt. Eine Vielzahl von Lamellen – kleine Profileinschnitte – sorgen für eine vergleichsweise hohe Schnee-auf-Schnee-Reibung.
Tipp: Vermeiden Sie es, im Sommer mit Winterreifen zu fahren. Durch ihre Beschaffenheit fällt der Bremsweg länger und der Abrieb deutlich höher aus als bei einem Sommerreifen.
Eine geringe Profiltiefe führt zu signifikant längeren Bremswegen. Außerdem gelten abgenutzte Autoreifen als wesentlich anfälliger für Aquaplaning. Folglich stellen abgefahrene Sommerreifen und Winterreifen eine Gefahr im Straßenverkehr dar. Um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, existieren bezüglich der Mindestprofiltiefe gesetzliche Vorgaben. Maßgeblich ist in diesem Zusammenhang Paragraph 4 der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV). Welche Profiltiefe das Gesetz in Österreich vorschreibt, zeigt die folgende Tabelle:
Fahrzeugtyp | Profiltiefe im Sommer | Profiltiefe im Winter |
Kfz bis 3,5 t | 1,6 mm | Radialreifen: 4,0 mm |
Kfz mit höchstzulässigem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t | 2,0 mm | Radialreifen: 5,0 mm |
Motorfahrräder | 1,0 mm | 1,0 mm |
In Österreich herrscht vom 1. November bis zum 15. April eine Winterreifenpflicht. Für Kraftfahrzeuge unter 3,5 t besteht diese Verpflichtung nur bei winterlichen Verhältnissen. Als Winterreifen gelten grundsätzlich nur diejenigen mit den Bezeichnungen „M+S“, „M.S.“ beziehungsweise „M+S&E“. Dies trifft ebenso auf Spike- sowie Ganzjahresreifen zu.
Die Nichteinhaltung der Mindestprofiltiefe sanktioniert der Gesetzgeber mit einem Bußgeld. Die ausgesprochene Geldstrafe beträgt mindestens 35 Euro. Gefährden Sie dabei andere Verkehrsteilnehmer oder kommt es zu einem Unfall, droht neben rechtlichen Folgen sogar eine Strafe von bis zu 5.000 Euro. Wer bei winterlichen Bedingungen mit Sommerreifen fährt, riskiert ein Bußgeld von etwa 50 Euro.
Ein fabrikneuer Reifen besitzt eine bestimmte Profiltiefe. Ein Fahrverbot besteht erst, wenn der Autoreifen die gesetzlichen Vorgaben nicht mehr erfüllt. Dabei handelt es sich jedoch nur um Mindestanforderungen. Wir empfehlen Ihre Reifen regelmäßig überprüfen zu lassen - besuchen Sie uns in einer unserer Werkstätten, wir machen das gerne für Sie.