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Teilnahmebedingungen "Gewinnspiel BestDrive Sommerrabatt-Wochen-Event"
1. Veranstalter der Aktion "GEWINNSPIEL BESTDRIVE Sommerrabatt-Wochen"
Veranstalter der Aktion "GEWINNSPIEL BESTDRIVE Sommerrabatt-Wochen-Event" ist allein die ContiTrade Austria Gesellschaft m.b.H., Triester Str. 14 A-2351 Wiener Neudorf, vertreten durch die Geschäftsführung Thomas Papez und Karl Trummer, eingetragen im Handelsgericht Wr.Neustadt, Firmenbuchnummer: FN 37327v (im Folgenden „ContiTrade Austria“ genannt). Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden im Zusammenhang mit der Aktion sind an die ContiTrade Austria zu richten (marketing.at@bestdrive.at).
Ansprechpartner und Verantwortlicher für Planung, Organisation und Durchführung der Aktion sowie für die Realisierung der Gewinne ist die ContiTrade Austria.
2. Teilnahmevoraussetzungen
2.1 Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt durch die Teilnahme am "GEWINNSPIEL BESTDRIVE Sommerrabatt-Wochen-EVENT" auf dem Parkplatz von Stop Shop Stadlau Gewerbeparkstraße, 1220 Wien.
2.2 Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Österreich haben.
2.3 Mitarbeiter von Continental oder einem mit Continental im Sinne von §§ 15 ff Aktiengesetz verbundenen Unternehmen und deren Angehörige sowie andere an der Konzeption und Umsetzung dieses Gewinnspiels beteiligte Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
3. Aktionslaufzeit und Gewinne
3.1 Die Aktion beginnt am jeweiligen Tag der Veranstaltung um 10:00 Uhr und endet am gleichen Tag um 18 Uhr. Veranstaltungstage sind der 23.06.2023 und 24.06.2023 („Aktionslaufzeit“).
3.2 Unter allen Teilnehmern, die am lokalen Gewinnspiel teilnehmen, wird pro Veranstaltungstag ein Gutschein im Wert von 250€ verlost.
3.3 Die Ermittlung der Gewinner erfolgt nach Gewinnspielende im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden durch ContiTrade Austria durchzuführenden Verlosung unter allen Teilnehmern.
3.4 Ansprüche auf ersatzweise Barauszahlungen bestehen nicht. Gewinnansprüche sind nicht übertragbar.
3.5 Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich.
3.6 ContiTrade Austria behält sich vor, das Gewinnspiel ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen vorzeitig zu beenden oder zeitlich auszudehnen. Dies gilt insbesondere, falls eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegenüber ContiTrade Austria zu.
4. Benachrichtigung der Gewinner
4.1 Die Gewinner werden zeitnah nach Ende des Gewinnspiels per Telefon oder E-Mail benachrichtigt. ContiTrade Austria ist im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel berechtigt, die Daten der Gewinner an Kooperationspartner zu übermitteln, um die Benachrichtigung und die Auslieferung des Gewinns zu ermöglichen. Bei diesem Kooperationspartner handelt es sich um die T.W.O Kreativagentur GmbH & Co. KG, Niederkasseler Str. 106, 40547 Düsseldorf.
4.2 Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von 7 Tagen nach der Gewinnbenachrichtigung bei ContiTrade Austria oder dem jeweiligen Kooperationspartner, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn ersatzlos.
5. Ausschluss
5.1 Teilnehmer, die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, falsche Angaben machen oder die Applikation manipulieren, können von der Teilnahme an der Aktion mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden. Liegen die Voraussetzungen für einen Ausschluss vor, können Gewinne nachträglich aberkannt oder zurückgefordert werden. Der Veranstalter, bzw. die mit der Durchführung an der Aktion beauftragten Agenturen, sind berechtigt, die Aktion einzustellen, abzubrechen oder auszusetzen, wenn
- ein Missbrauchsversuch durch Manipulationen festgestellt wird;
- eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr sichergestellt ist, insbesondere bei einem Ausfall von Hard- oder Software, Programmfehlern, Computerviren oder nicht autorisierten Eingriffen von Dritten sowie mechanischen, technischen oder rechtlichen Problemen.
5.2 Die ContiTrade Austria Gesellschaft m.b.H. ist berechtigt, Teilnehmer, die das Vorliegen der in Ziff. 2.2 genannten Voraussetzungen auf Anforderung nicht nachweisen oder bei denen der Verdacht besteht, dass sie gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, von der Teilnahme an der Aktion auszuschließen und gegebenenfalls auch nachträglich den Gewinn abzuerkennen und zurückzufordern.
6. Haftungsausschluss
Der Teilnehmer nimmt hiermit zur Kenntnis, dass die ContiTrade Austria Gesellschaft m.b.H. keine Garantie oder Gewähr für die Verfügbarkeit der Internetseiten im Zusammenhang mit der Aktion oder der darauf eingestellten Inhalte übernimmt. Die ContiTrade Austria Gesellschaft m.b.H. behält sich vor, die Verfügbarkeit dieser Internetseiten (auch ohne vorherige Ankündigung) ganz oder teilweise einzustellen oder den Zugang hierzu ganz oder teilweise einzuschränken. Die ContiTrade Austria Gesellschaft m.b.H. haftet nicht für die Insolvenz der Kooperationspartner und die daraus resultierenden Folgen für die Gewinnspieldurchführung und Gewinnabwicklung. Die ContiTrade Austria Gesellschaft m.b.H. sowie deren Organe, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen haften nicht für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen technischer Anlagen oder eines Dienstes, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme an der Aktion entstandene Schäden, es sei denn dass solche Schäden von der ContiTrade Austria Gesellschaft m.b.H. vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden; dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Verletzungen von Körper, Leben oder Gesundheit.
7. Sonstiges
7.1 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
7.2 Diese Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Teilnehmern und ContiTrade Austria unterliegen ausschließlich dem österreichischen Recht.
7.3 Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall, dass diese Teilnahmebedingungen eine unbeabsichtigte Regelungslücke aufweisen.
7.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien, soweit eine Vereinbarung hierüber zulässig ist. Soweit der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich hat oder nach der Teilnahme den Wohnsitz ins Ausland verlegt, wird der Sitz von Continental ebenso als Gerichtsstand vereinbart.
DATENSCHUTZHINWEIS
Für die Datenschutzhinweise verweisen wir auf www.profi-reifen.at/datenschutz.html