Die richtigen Reifen an Ihrem Fahrzeug tragen im Winter wesentlich zur Sicherheit im Straßenverkehr bei. Daher besteht in Österreich bei winterlichen Fahrverhältnissen Winterreifenpflicht. Diese Art der Regelung nennt man auch situative Winterreifenpflicht. Während in anderen Ländern jedoch die rein situative Pflicht – also bezogen auf die Wetterverhältnisse – besteht, ist die Regelung in Österreich an spezifische Termine gebunden: Hier gilt die Winterreifenpflicht vom 1. November bis zum 15. April.
Als winterliche Verhältnisse zählen während dieser Zeit vor allem:
Das Gesetz verlangt nicht, dass die Winterreifen auch im Stand aufgezogen sein müssen. Vielmehr gelten die Regeln für den Fall, dass der Pkw in Betrieb genommen werden soll.
Um für jeden Autofahrer Rechtssicherheit zu schaffen, sind die Vorgaben zur Winterreifenpflicht in Österreich noch weiter ausformuliert. So ist zum Beispiel geregelt, wie ein dem Gesetz genügender Reifen gekennzeichnet sein muss. Und auch die Frage, ob Ganzjahresreifen trotz Winterreifenpflicht aufgezogen sein dürfen, wird beantwortet.
Vor allem auf Österreichs Straßen können die Witterungsbedingungen durch die weitläufigen Berg- und Gebirgslandschaften teils sehr schwierig sein. Kein Wunder also, dass das österreichische Recht etwa bei der Verwendung von Ganzjahresreifen besondere Anforderungen stellt.
Hier gelten dieselben Voraussetzungen wie für Winterpneus. Genügen die Reifen den gesetzlichen Anforderungen, darf das Fahrzeug auch bei winterlichen Straßenverhältnissen geführt werden. Dazu kommt, dass vor allem bei allradgetriebenen Fahrzeugen oftmals sogar die Sommerreifen über die M+S-Kennzeichnung verfügen. Entspricht darüber hinaus auch die Profiltiefe den Anforderungen, dürfen diese Reifen auch im Winter verwendet werden.
Abseits des Profils bringt der Wechsel auf Winterreifen aber immer ein Plus an Sicherheit, auch wenn dieser nicht zwangsläufig vom Gesetzgeber gefordert ist. Denn deren Gummimischungen sind speziell auf die Kälte abgestimmt und bieten bei niedrigen Temperaturen für gewöhnlich bessere Fahreigenschaften als Sommer- oder Ganzjahresreifen.
Einige winterliche Situationen können es erfordern, die Reifen mit Schneeketten auszurüsten. Dazu zählen zum Beispiel steile Anstiege oder tiefer Schnee. Schneeketten dürfen allerdings nicht generell als Ersatz für Winterreifen gesehen werden.
Sie dürfen erst verwendet werden, sobald eine geschlossene Schneedecke auf der Fahrbahn liegt bzw. diese nicht nennenswert unterbrochen ist. Außerdem darf die Fahrbahn grundsätzlich nicht beschädigt werden. In diesen Fällen dürfen sogar Sommerreifen verwendet werden, sofern mindestens zwei Antriebsräder mit Schneeketten versehen sind.
Da Schneeketten erhebliche Schäden am Straßenbelag verursachen können, sind sie bei nur teilweise verschneiten Straßen oder auch bei Schneematsch nicht erlaubt. Die Mitnahme von Schneeketten im Pkw kann zur Sicherheit aber durchaus sinnvoll sein.